Ihr gutes Recht
Menschen, die nach Krankheit oder Unfall wieder in das Berufsleben zurückkehren möchten, haben besondere gesetzliche Rechte.
Diese gelten auch für Menschen, denen wegen gesundheitlicher Einschränkungen die Arbeitslosigkeit droht.
Betroffene haben einen Anspruch auf die sogenannten „Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben“. Dazu zählen alle Maßnahmen der beruflichen Reha, die von den zuständigen Reha-Trägern finanziert werden.
Wichtige Informationen finden Sie auch in den Infobroschüren der Deuschen Rentenversicherung:Broschürenreihe der Deutschen RentenversicherungLeistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
Der Rechtsanspruch auf Teilhabeleistungen am Arbeitsleben ist im Paragraph 33 des Sozialgesetzbuchs IX geregelt. Dieser enthält die folgenden Leistungen:
- Hilfen zur Erhaltung oder Erlangung eines Arbeitsplatzes einschließlich Beratung und Vermittlung, Trainingsmaßnahmen und Mobilitätshilfen
- Eine Berufsvorbereitung einschließlich einer erforderlichen Grundausbildung
- Berufliche Anpassung und Weiterbildung einschließlich eines erforderlichen schulischen Abschlusses
- Eine Berufliche Ausbildung.
Das Sozialgesetzbuch IX benennt ausdrücklich Berufsförderungswerke als spezielle Rehabilitationszentren.