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Ihr gutes Recht


Menschen, die nach Krankheit oder Unfall wieder in das Berufsleben zurückkehren möchten, haben besondere gesetzliche Rechte.

Diese gelten auch für Menschen, denen wegen gesundheitlicher Einschränkungen die Arbeitslosigkeit droht.

Betroffene haben einen Anspruch auf die sogenannten „Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben“. Dazu zählen alle Maßnahmen der beruflichen Reha, die von den zuständigen Reha-Trägern finanziert werden.

Wichtige Informationen finden Sie auch in den Infobroschüren der Deuschen Rentenversicherung:

Broschürenreihe der Deutschen Rentenversicherung

Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Der Rechtsanspruch auf Teilhabeleistungen am Arbeitsleben ist im Paragraph 33 des Sozialgesetzbuchs IX geregelt. Dieser enthält die folgenden Leistungen:

Das Sozialgesetzbuch IX benennt ausdrücklich Berufsförderungswerke als spezielle Rehabilitationszentren.



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